In zunehmender Anzahl werden wir auch mit Schiedsgutachten, z.B. in WEG-Sachen, aber auch bei streitigen Einzelfragen, beauftragt.

Aufgrund der hohen Auslastung der Gerichte und damit verbundenen, kaum abschätzbaren Verfahrensdauern erscheint dies sinnvoll, um bei technisch geprägten Sachverhalten zügig und ergebnisorientiert zu einer einvernehmlichen und für die Parteien bindenden Entscheidung zu gelangen.

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Zielgruppe: Anwaltskanzleien, Hausverwaltungen, Konfliktparteien

Ein Schiedsgutachten ist ein Sachverständigen-Gutachten, das die Parteien als verbindliche Entscheidung anerkennen.

Die Auftragserteilung für das Schiedsgutachten erfolgt durch die Parteien